Leistungen
Im Folgenden ein Auszug aus den Dienstleistungen unserer Kanzlei - haben Sie darüber hinausgehende Fragen oder Probleme, kontaktieren Sie uns, wir werden eine Lösung finden:
Buchführung
Kassabuch, Bilanzbuchhaltung, Jahresauswertungen, kurzfristige Erfolgsrechnungen und Steuerprognosen.
Information: wir buchen mit der Software der österreichischen Firma Business Software BMD-Systemhaus www.bmd.com
Steuererklärungen
Umsatzsteuer - Einkommensteuer - Körperschaftssteuer - etc.
monatliche / quartalsweise Weiterleitung der Steuererklärungen an das Finanzamt,
Berechnung und Mitteilung der Zahlungsverpflichtung
Einnahmen- / Ausgabenrechnungen
für Klein- / Mittelbetriebe und Freiberufler, sowie betriebswirtschaftliche Auswertungen für alle Unternehmensklassen
Erstellung von Bilanzen
und Jahresabschlüssen für alle Unternehmensklassen
Vertretung bei diversen Ämtern
Firmenbucheingaben für kleine GmbH’s,
Finanzamt, Sozialversicherung, Krankenkasse, Wirtschaftskammer - wir nehmen Ihnen diese Wege ab.
Arbeitnehmerveranlagung
Steuererklärungen – inkl. Beratung für steuersparende Maßnahmen – für Sie und Ihre Mitarbeiter.
Beratung
- Unternehmensgründung (Rechtsform, erforderliche Unterlagen, Jungunternehmerförderungen, sonstige Einsparungspotenziale)
- Betriebsübergaben / Betriebserweiterungen
- Betriebsaufgaben / Umstrukturierungen / Umgründungen
- Sozialversicherung / Wirtschaftskammer (Beiträge)
- bei Investitionsentscheidungen
- Förderungsmöglichkeiten
INFORMATION:
Eveline Effler ist Mitglied der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Für Auftragsverhältnisse gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe in der jeweils gültigen Fassung, jedoch auch alle anderen zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen. Sie können die jeweils gültigen Fassungen bei der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer abrufen.
Für Auftragsverhältnisse gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe in der jeweils gültigen Fassung, jedoch auch alle anderen zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen. Sie können die jeweils gültigen Fassungen bei der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer abrufen.